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Trax Bauelemente
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Balustraden, Fassaden, Säulen, Pfeiler, Gartendekor, Springbrunnen
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| TRAX Home + Garden GmbH Niederlassung Berlin | ||||
AGB - Allgemeine GeschäftsbedingungenA) Allgemeine BestimmungenI. Vertragsabschluß 1. Unsere sämtlichen - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen und sonstigen Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der von uns gelieferten Waren gelten diese Liefer- und Zahlungsbedingungen als angenommen. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und sonstige Vereinbarungen - insbesondere soweit sie von unseren Bedingungen abweichen - werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. II. Preise, Zahlungsbedingungen und Rückgaberecht 1. Unsere Preise ergeben sich aus der geltenden Preisliste. 2. Die Zahlung der gelieferten Ware sowie der erbrachten Leistung hat nach der Vereinbarung bei der Bestellung zu erfolgen. 3. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen und Provisionen gem. den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum berechnet, mindestens aber 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer, des weiteren eine Bearbeitungspauschale als Verzugsschaden. 4. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind. 5. Sie können alle Artikel - ohne Angaben von Gründen - innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware kostenlos zurückgeben. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn Sie Ihr Rücknahmeverlangen innerhalb von 14 Tagen per Brief, per Email, per Telefon oder per Fax an Trax Home + Garden absenden. Die Rücknahme erfolgt durch die von uns beauftragte Spedition. III. Eigentumsvorbehalt 1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, zustehen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders gekennzeichnete Forderungen geleistet werden. IV. Erfüllungsort und Gerichtsstand Bei Frei-Haus-Lieferung gilt immer die im Auftrag angegebene Adresse. Erfüllungsort für den Käufer ist immer Nürnberg. Gerichtsstand ist immer Nürnberg. B) Ausführung der LieferungenI. Lieferarten Es steht uns frei, die Lieferungen mit eigenem LKW, der Spedition, Post oder Bahn zu versenden. II. Lieferfristen, Liefertermine 1. Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung. 2. Liefertermine sind immer freibleibend. III. Maße und Gewichte Abweichungen der Maße und Gewichte sind aufgrund der Materialbeschaffenheit nicht immer zu vermeiden und gelten nicht als Mängel. IV. Bei Lieferung per Bahn oder mit Spedition trägt das Frachtrisiko der Käufer. Bei Selbstabholung trägt der Käufer ebenfalls das Frachtrisiko. V. Mängel Für Mängel der Ware einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften, leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr: 1. Entscheidend für den vertragsmäßigen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Versendung. 2. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware durch den Käufer ist die Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. 3. Mängelrügen des Käufers müssen unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich oder telefonisch bei uns eingehen, berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- oder Verarbeitung sofort einzustellen. 4. Teile, die von Dritten in irgendeiner Form weiterverarbeitet oder eingebaut werden, gelten mit Beginn der Verarbeitung als ordnungsgemäß geliefert oder abgenommen. Reklamationen an solchen Teilen sind nur gültig, wenn vor Verarbeitungsbeginn dem Verkäufer Fehler oder Mängel angezeigt werden. Dem Verkäufer muss ein angemessener Zeitraum zur Nachbesserung oder Umtausch dieser Ware eingeräumt werden. 5. Bei berechtigter fristgemäßer Mängelrüge nehmen wir die mangelhafte Ware zurück und vergüten den Gegenwert oder liefern nach unserer Wahl an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen oder nachbessern. 6. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. 7. Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft worden sind, entfällt das Recht der Mängelrüge. 8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware. C) HaftungDer Lieferant übernimmt die Gewähr, dass seine Lieferung zur Zeit der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Soweit die Beschaffenheit der Ware zu Recht beanstandet ist, werden wir sie nach unserer Wahl umtauschen, nachbessern oder gegen Erstattung des ganzen, bzw. teilweisen Entgelts zurücknehmen. Sollte die Nachbesserung fehlschlagen oder die Ersatzlieferung wiederum fehlerhaft sein, so hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung des Entgelts oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. In jedem Falle unseres Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung ist unsere Haftung auf den Rechnungswert der Ware begrenzt, die nicht oder nicht rechtzeitig geliefert wurde. Für den Fall des § 635 BGB gilt dies entsprechend. Bei positiven Forderungsverletzungen (z. B. Schlechtlieferung, zu teure Verfrachtung etc.), Verletzungen von vorvertraglichen Pflichten und unerlaubten Handlungen haften wir nur bei grobem Verschulden. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. Soll der Liefergegenstand auf bereits erstellten Fundamenten oder Grundplatten aufgestellt werden, so ist der Abnehmer dafür verantwortlich, dass die bauseitig erstellten Anlagen bei Lieferung ordnungsgemäß aufnahmebereit sind. Soweit dies nicht der Fall ist, ist das weitere Vorgehen zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren. Die hierdurch dem Lieferanten entstehenden Mehrbelastungen sind vom Abnehmer zu tragen. D) SonstigesSollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in den Bedingungen eine Lücke herausstellen, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen gewollt wäre. TRAX Home + Garden GmbH Niederlassung Berlin
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